Honorar
Beträge, die vor der Arbeit feststehen.
Die Kanzlei rechnet außergerichtliche Beratung nach schriftlicher Vergütungsvereinbarung ab. Die folgenden Beträge sind Ausgangspunkte. Ein langer Vertrag, fremdsprachige Anlagen oder eine zweite Verhandlungsrunde ändern die Summe; das steht im Auftrag, bevor wir die erste Fassung schreiben.
| Gegenstand | Ausgangspunkt | Was den Betrag bewegt |
|---|---|---|
| Erstgespräch, 45 Minuten, ohne Entwurf | 220 € inklusive Umsatzsteuer | Wird auf ein anschließendes Mandat angerechnet, wenn der Auftrag innerhalb von vier Wochen erteilt wird. |
| Stundenhonorar | 280 € zzgl. Umsatzsteuer | Abgerechnet in angefangenen sechs Minuten, mit Aufstellung der Tätigkeiten. |
| Neuer Handelsvertretervertrag | ab 2.400 € zzgl. Umsatzsteuer | Mehrere Bezirke, Abschlussvollmacht, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, englische Parallelfassung. |
| Prüfung eines Vertretervertrags | ab 1.450 € zzgl. Umsatzsteuer | Seitenzahl über 25, mehrere Nachträge, Berechnung eines Ausgleichs mit Zahlenwerk. |
| Neuer Liefer- oder Rahmenvertrag | ab 1.900 € zzgl. Umsatzsteuer | Mehrere Werke, Konsignationslager, Vertragsstrafe, abweichendes Kaufrecht. |
| Prüfung eines Liefervertrags | ab 1.200 € zzgl. Umsatzsteuer | Technische Anlagen, Incoterms-Kombinationen, fremde Einkaufsbedingungen. |
| Erste Einschätzung Ausgleich § 89b HGB | ab 890 € zzgl. Umsatzsteuer | Unvollständige Abrechnungen, Streit über den Kundenstamm, mehrere Vertragsjahre. |
Wann kein Festbetrag passt
Eine Auseinandersetzung mit mehreren Schreiben, ein Vergleich und eine spätere Klage lassen sich nicht in einen Festbetrag pressen. Dann gilt das Stundenhonorar. Geht eine Sache vor Gericht, rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer gesonderten Vereinbarung, die den Gegenstandswert nennt.
Auslagen wie Registerauszüge, Kurier und beauftragte Übersetzungen werden belegt weitergegeben. Die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent, soweit nicht anders angegeben.
Eine Anzahlung von 40 Prozent des vereinbarten Ausgangsbetrags wird mit der Mandatsbestätigung fällig. Der Rest mit Übersendung der Fassung. Termine und Erstattung stehen in der Erstattungsregel.