Die folgenden Schilderungen stammen aus Mandaten der Jahre 2023 bis 2025. Namen der Betriebe sind auf Wunsch gekürzt. Jede Stimme bleibt an eine konkrete Akte gebunden.
Bezirksschutz für einen Komponentenhersteller
Ein Zulieferer aus dem Knoblauchsland wollte einen Alleinvertreter für Nordbayern einsetzen, ohne die direkten Werkverträge mit zwei Stammkunden zu verlieren. Tobias Kirchner hat die Kunden namentlich aus dem Bezirksschutz herausgenommen und die Provision auf Ersatzteile an die Lebensdauer der Maschine gekoppelt, nicht an eine pauschale Nachlauffrist.
Der Geschäftsführer schrieb später, die Verhandlung mit dem Vertreter sei an der Kundenliste hängen geblieben, nicht an der Höhe der Provision. Die zweite Änderungsrunde habe er selbst führen müssen, weil die Kanzlei nur eine Runde im Festbetrag hatte. Das war im Auftrag so vereinbart und hat ihn trotzdem überrascht.
„Ich hatte die Abrechnungen in Ordnern, nicht in einer Tabelle. Frau Vogt hat die Jahre 2021 bis 2024 trotzdem auseinandergezogen und die Unternehmervorteile nur auf die neu geworbenen Werkstätten bezogen. Die schriftliche Fassung kam zwei Wochen später als im Termin genannt.“
„In den Einkaufsbedingungen stand ‚frei Haus‘, im Angebot des Werks ‚FCA Nürnberg‘. Wir hätten die beschädigte Kiste selbst getragen. Das stand im Kommentar in der dritten Zeile, nicht im Begleitschreiben.“
Ein Vergleich nach der Kündigung
Eine Vertreterin für Laborbedarf hatte nach elf Jahren die Kündigung zum Monatsende erhalten. Die vertragliche Frist war kürzer als § 89 HGB. Lena Vogt hat auf die gesetzliche Frist hingewiesen und parallel die Rohdaten für den Ausgleich angefordert: vermittelte Umsätze, bekannte Mehrfachkunden, Provisionssätze. Der Unternehmer hat nach dem dritten Schreiben einen Vergleich über eine erhöhte Abschlussprovision und einen Teilausgleich unterschrieben. Die Vertreterin hätte eine Klage vorgezogen; sie hat den Vergleich angenommen, weil zwei Kunden inzwischen direkt bestellten und der Beweis der Vermittlung dünn wurde.
Solche Verläufe hängen an den Belegen. Wo die Kundenliste fehlt, sagen wir das vor dem ersten Schreiben.