Für wen
Typische Auftraggeber sind Hersteller von Maschinen, Werkzeugen oder Komponenten mit Sitz in Franken, die einen Bezirksvertreter für Bayern, Österreich oder den deutschsprachigen Raum suchen. Ebenso häufig schreiben Handelsvertreter, deren Vertrag nach mehreren Jahren endet und bei denen die Provisionsabrechnung und der Ausgleich nach § 89b HGB streitig werden.
Nicht gemeint sind angestellte Reisende. Wer im Arbeitsvertrag weisungsgebunden reist, braucht eine andere Beratung. Auch ein reiner Vertragshändler, der Ware im eigenen Namen kauft und weiterverkauft, fällt nur dann in dieses Mandat, wenn die Eingliederung so eng ist, dass die Rechtsprechung zum Ausgleich analog herangezogen wird. Die Abgrenzung beschreiben wir in einem eigenen Beitrag.
Was Sie in der Hand haben
Bei einem neuen Vertrag erhalten Sie einen Entwurf in deutscher Sprache, abgestimmt auf Vermittlung oder Abschlussvollmacht, mit Regelungen zu Provision, Fälligkeit, Abrechnung, Bezirks- oder Kundenschutz, Berichtspflichten, Kündigung und einem etwaigen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Bei einem bestehenden Vertrag erhalten Sie eine Randbemerkung zu jeder Klausel, die von den §§ 84 ff. HGB abweicht oder sie unklar lässt, plus einen Formulierungsvorschlag.
Enthalten
- Sichtung der alten Verträge, der letzten Provisionsabrechnungen und einer Kundenliste, soweit vorhanden
- Ein Besprechungstermin von 90 Minuten in der Kanzlei oder telefonisch
- Eine schriftliche Fassung oder eine Kommentarfassung
- Eine Runde Änderungen nach Ihren Anmerkungen
- Ein kurzes Merkblatt, welche Unterlagen der Vertreter für den späteren Ausgleich aufbewahren sollte
Nicht enthalten
- Steuerliche Bewertung der Provision oder der Umsatzsteuer
- Kartellrechtliche Anmeldung eines Vertriebssystems
- Führung eines Klageverfahrens; das wird gesondert beauftragt
- Übersetzung in andere Sprachen; fremdsprachige Parallelfassungen rechnen wir nach Aufwand
- Verhandlung am Tisch des Vertragspartners, es sei denn, Sie beauftragen sie ausdrücklich
Ablauf und Zeit
Nach der Anfrage nennen wir innerhalb von zwei Werktagen, wer die Akte führt. Unterlagen kommen vor dem Termin per E-Mail. Die Erstfassung eines neuen Vertrags liegt in der Regel drei bis sechs Wochen nach dem vollständigen Eingang der Angaben vor. Eine Prüfung eines bestehenden Vertrags von bis zu 25 Seiten dauert meist zehn Werktage. Längere Anlagen, ausländische Muster oder eine gleichzeitige Konzernfreigabe verlängern die Frist; das sagen wir, bevor wir beginnen.
Der Ort ist die Kanzlei, 54,Kirchenweg,Nürnberg,Bayern,90402,Germany. Wer nicht anreisen kann, schickt die Unterlagen vorab; das Gespräch führen wir telefonisch zur vereinbarten Stunde.
Vorbereitung
Bitte legen Sie den letzten unterschriebenen Vertrag, alle Nachträge, eine Provisionsabrechnung der letzten zwölf Monate und eine kurze Beschreibung des Bezirks bereit. Wenn bereits gekündigt wurde, das Kündigungsschreiben und das Datum des Zugangs. Ohne diese Stücke bleibt die Einschätzung zum Ausgleich vorläufig.
Honorar
Die Erstellung eines Handelsvertretervertrags beginnt bei 2.400 € zuzüglich Umsatzsteuer. Die Prüfung eines bestehenden Vertrags beginnt bei 1.450 € zuzüglich Umsatzsteuer. Darüber hinaus gilt das Stundenhonorar von 280 €. Die Vergütungsvereinbarung wird vor Beginn schriftlich festgehalten. Einzelheiten stehen auf der Seite Honorar.
Nächster Schritt
Schildern Sie im Formular, ob ein neuer Vertrag entstehen oder ein alter gelesen werden soll, und nennen Sie ein Wunschdatum für das Gespräch.