Handelsvertreterverträge
Vermittlung oder Abschluss, Provision auf Folgegeschäfte, Bezirksschutz und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nach § 90a HGB.
Mandat ansehenKanzlei Logic Sprucefield · gegründet 2011
Wir lesen Handelsvertreterverträge und Lieferverträge für Hersteller, Importeure und selbständige Vermittler in Nürnberg und darüber hinaus. Das Erstgespräch findet in der Kanzlei am Kirchenweg oder telefonisch statt.
Eine typische Akte
Ein Werkzeughersteller aus Fürth wollte drei regionale Handelsvertreter auf einen gemeinsamen Vertrag umstellen. In den alten Fassungen fehlte eine klare Regelung zu Folgeaufträgen, der Kundenschutz war auf „Stammkunden“ beschränkt, ohne den Begriff zu definieren, und die Kündigungsfrist wich von § 89 HGB ab.
Wir haben die bestehenden Urkunden nebeneinander gelegt, die Provisionsabrechnungen der letzten drei Jahre durchgesehen und eine Fassung vorgeschlagen, die Bezirk, Altkunden und den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB ausdrücklich benennt. Der Hersteller hat die Entwürfe anschließend selbst mit den Vertretern verhandelt.
Was in der Kanzlei liegt
Vermittlung oder Abschluss, Provision auf Folgegeschäfte, Bezirksschutz und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nach § 90a HGB.
Mandat ansehenRahmenverträge, Incoterms, Abrufmengen, Untersuchungs- und Rügefristen nach § 377 HGB und Vertragsstrafen bei Verzug.
Mandat ansehenEin fremder Entwurf, eine kommentierte Fassung und eine Liste der Stellen, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten.
Mandat ansehenAußergerichtliche Schreiben zu Provision, Mängeln oder Kündigung. Eine Klage wird nur vorbereitet, wenn der Schriftwechsel es trägt.
Gespräch dazu anfragenWer uns schreibt
Auf der Unternehmerseite sitzen oft Geschäftsführer mittelständischer Betriebe, die einen Vertreter für Bayern oder den deutschsprachigen Raum suchen und die Provision nicht nur im Kopf, sondern im Vertrag stehen haben wollen.
Auf der anderen Seite kommen Handelsvertreter, die nach Jahren der Tätigkeit den Ausgleichsanspruch beziffern lassen oder eine Kündigung auf die gesetzlichen Fristen prüfen. Lieferverträge bringen Einkauf und Vertrieb an denselben Tisch, wenn Abruf, Gefahrübergang und Rügepflicht kollidieren.
„Die alte Klausel zu Folgeaufträgen hätte uns die Provision auf Ersatzteile genommen. Das stand nicht im Angebot, sondern erst im Kleingedruckten der dritten Fassung.“
Aus der Korrespondenz
Nicht jede Rückmeldung ist uneingeschränkt. Eine Mandantin aus Schwabach schrieb, die Einschätzung zum Ausgleich sei brauchbar gewesen, die schriftliche Fassung habe aber zwei Wochen länger gebraucht als im Erstgespräch genannt.
Aus den Beiträgen